Informationen
Agenda und Anreise
101. Historisches Grauholzschiessen 2025
Schiesszeiten
Samstag, 1. März 09:00–12:00 Uhr + 13:00–16:30 Uhr*
Sonntag, 2. März 09:00–12:00 Uhr*
*Die bevorzugte Schiesszeit kann bei der Anmeldung angegeben werden. Definitiv sind aber nur die Zeiten in der Rangeurbestätigung.
Ort: Schiessanlage Sand, Grauholzstrasse 16, 3322 Urtenen-Schönbühl.
Die Parkplätze bei der Schiessenanlage dürfen nur mit Bewilligung benutzt werden. Alle anderen benutzen die ausgeschilderten Parkplätze. (Siehe Plan unten.)
Gedenkfeier und Rangverkündigung 2025
Sonntag, 2. März 2025 17:00 Uhr
Festredner: Lars Guggisberg (Nationalrat, Kirchlindach)
Die Gewinner von Sektions-, Gruppen- und Spezialpreisen werden ab ca. 13:30 Uhr telefonisch informiert.
Ranglisten sind ab ca. 14:00 Uhr online verfügbar. (Per Post werden keine Ranglisten zugestellt.)
Ort: Schiessanlage Sand, Grauholzstrasse 16, 3322 Urtenen-Schönbühl.

Anreise Schiessanlage Sand
Delegiertenversammlung 2024
Mittwoch, 6. November um 19:00 Uhr
Den Delegierten wird eine Einladung zugesandt.
Ort: Schützenstube Schiessanlage Sand, Grauholzstrasse 16, 3322 Urtenen-Schönbühl.
Die Parkplätze gleich bei der Schiessanlage dürfen benutzt werden.
Wettkämpfe und Auszeichnungen
Wettkämpfe der Stammsektionen
Gruppenwettkampf
Die Gruppen der Stammsektionen führen unter sich einen Wettkampf mit separater Gruppen- und Einzelrangliste durch. Die im Gruppenwettkampf erzielten Einzelresultate zählen gleichzeitig für den Sektionswettkampf. Das Total der 8 Einzelresultate ergibt das Gruppenresultat. Bei Punktegleichheit entscheiden zuerst die höheren Einzelresultate, nachher die Summe der Tiefschüsse der ganzen Gruppe. Unvollständige Gruppen werden nicht rangiert, die Einzelresultate zählen aber für den Sektionswettkampf.
Abgegeben werden folgende Gruppenpreise:
1. Rang: Grauholzstandarte (Wanderpreis).*
1. bis 3. Rang: Je ein Spezialpreis pro Gruppe. Gruppe 1. Rang 8 Kranzkarten à CHF 20, 2. Rang 8 Kranzkarten à CHF 15, 3. Rang 8 Kranzkarten à CHF 12
4. bis 10. Rang: 8 Kranzkarten à CHF 10.
*Die vom Grauholzschützenverband gestiftete Grauholzstandarte geht nie in das Eigentum einer Gesellschaft über.
Sektionswettkampf
Der Sektionswettkampf wird nach dem Reglement des Grauholzschützenverbandes durchgeführt.
Jungschützen und Jugendliche, die einer Gruppe oder einzeln am Jungschützenwettkampf teilnehmen, zählen nicht für den Sektionswettkampf ihrer Gesellschaft. Schiessen Junioren in Aktivgruppen werden sie für den Sektionswettkampf mitgezählt.
Abgegeben wird folgender Wanderpreis:
1. Rang: Grauholzfähnlein (Wanderpreis).*
*Das Grauholzfähnlein geht nie in das Eigentum einer Gesellschaft über.
Weitere Wettkämpfe
Wettkampf der Gastsektionen
Die Gastgruppen, je 8 Schützen, führen unter sich einen Wettkampf mit separater Gruppen- und Einzelrangliste durch. Das Total der 8 Einzelresultate ergibt das Gruppenresultat. Bei Punktegleichheit entscheiden zuerst die höheren Einzelresultate, nachher die Summe der Tiefschüsse der ganzen Gruppe. Unvollständige Gruppen werden nicht rangiert.
Abgegeben werden folgende Gruppenpreise:
1. Rang: Grauholzstandarte (Wanderpreis)*
1. bis 3. Rang: Je ein Spezialpreis pro Gruppe. 1. Rang 8 Kranzkarten à CHF 20, 2. Rang 8 Kranzkarten à CHF 15, 3. Rang 8 Kranzkarten à CHF 12.
4. bis 10. Rang: Je 8 Kranzkarten à CHF 10.
*Die Standarte geht nie in das Eigentum einer Gesellschaft über.
Wettkampf für Jungschützen (nur Stgw 90, ohne Ringkorn)
Jungschützen-/Jugendlichengruppen der Stamm- und Gastsektionen (je 5 Schützen) führen einen Wettkampf mit separater Gruppenrangliste durch. Das Total der 5 Einzelresultate ergibt das Gruppenresultat. Bei Punktegleichheit entscheiden zuerst die höheren Einzelresultate, nachher die Summe der Tiefschüsse der ganzen Gruppe.
Die Einzelrangliste wird zusammen mit den übrigen teilnehmenden Jungschützen und Jugendlichen erstellt, ohne Militär und ohne Junioren, die in Stammgruppen oder Gastgruppen schiessen.
Abgegeben werden folgende Gruppenpreise:
1. Rang: Kleinstandarte (Wanderpreis).*
1. bis 4. Rang: Je ein Grauholztaler pro Teilnehmer
*Die vom Grauholzschützenverband gestiftete Grauholzstandarte geht nie in das Eigentum einer Gesellschaft über.
Militär
Die beste Militärgruppe wird mit einem Spezialpreis ausgezeichnet.
Einzelauszeichnungen
Spezialauszeichnungen
1. Spezialpreis VBS: Ein Sturmgewehr 90 für den besten Schützen (Tagessieger).
2. Spezialpreis VBS: Ein Sturmgewehr 57 für den besten Stgw-57-Schützen.
3. Spezialpreis für den besten Jungschützen aus dem Jungschützenwettkampf (ohne Militär): CHF 100.
5. Spezialpreis bester Einzelschütze Militär: CHF 100.
Die Spezialauszeichnungen 1 und 2 werden nur an Schützen der Stammsektionen und an Gast-Gruppenschützen abgegeben. Sie können vom gleichen Schützen nur einmal gewonnen werden.
Ein Schütze kann in einem Jahr nur einen Preis gewinnen. Bei Punktegleichheit entscheidet für alle Auszeichnungen zuerst der bessere Tiefschuss aus der Serie und dann das Alter über den Rang. Es gilt die Rangordnung nach den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV.
Kranzauszeichnungen
1. Spezialkranzauszeichnung oder Kranzkarte à CHF 12 für aktive Schützen ab 57 Punkten.
2. Kranzauszeichnung oder Kranzkarte à CHF 10 für aktive Schützen ab 51 Punkten.
3. Ehrenmeldung ab 48 bis 50 Punkten
Für Junioren U21 und Veteranen sind alle Limiten um 1 Punkt, für Junioren U15 und Seniorveteranen um 2 Punkte herabgesetzt.
Grauholzplakette
1. Grauholzplakette für 10 Auszeichnungen/Ehrenmeldungen
2. Grauholzplakette für weitere 10 Auszeichnungen/Ehrenmeldungen
Die Kontrollkarten oder Ehrenmeldungen sind bis am 30. November vor dem nächsten Grauholzschiessen einzusenden an:
Ursula Bütikofer
Schulhausstrasse 10
3302 Moosseedorf
Schiessplan
Schiesszeiten
Siehe oben bei Agenda und Anreise
Programm
Scheibe: A 5, Distanz 300 m, elektronische Trefferanzeige.
Schusszahl: 12 Schüsse innerhalb der kommandierten Zeit von 6 Minuten
Schussfolge: 2 Einzelschüsse (einzeln gezeigt), 10 Schüsse Serie (am Schluss gezeigt)
Es darf erst geschossen werden, wenn auf der Anzeige BEREIT steht. Für nicht rechtzeitig abgegebene Schüsse wird 0 eingetragen. Störungen an der Waffe gehen zu Lasten des Schützen, ausser bei Materialbruch.
Waffen
Ordonnanzgewehre gemäss Reglement 27.132 dfi "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen", aktueller Stand.
Sportgewehre sind nicht zugelassen.
Stellung: Gemäss RSpS, TRg, DOK 1.10.4022.
(Auflagen sind selbst mitzubringen).
Sicherheit
Karabiner und Sturmgewehre werden ohne Magazin getragen. Beim Karabiner und Sturmgewehr 90 ist zusätzlich der Verschluss offen zu halten. Die Magazine dürfen erst auf Kommando «laden» eingesetzt werden.
Gewehrtaschen und Gewehrkoffer sind ausserhalb des Schiessstandes zu deponieren.
Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, lehnt die Organisation jede Verantwortung ab.
Das Betreten des Rechnungsbüros ist allen Nichtbefugten untersagt.
Die Vereinsvorstände und der Gruppenchef werden gebeten, die Schützen auf die Schiessbefehle gemäss Schiessplan und auf die Bestimmungen aufmerksam zu machen. Die Sicherheitsvorschriften gemäss SSV sind jederzeit zu beachten.
Betrugsfälle
Betrugsfälle werden unnachsichtig geahndet. Die betreffenden Gruppen, Gesellschaften und Schützen werden nicht rangiert. Ihr Resultat wird gestrichen.